Viele gesetzliche und private Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von Ihrer Versicherung und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Gesetzliche Krankenkassen
Osteopathie gehört nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Krankenkassen bezuschussen die Behandlung jedoch als freiwillige Zusatzleistung.
Je nach Krankenkasse gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Häufig werden benötigt:
Eine ärztliche Empfehlung oder Bescheinigung (Privatrezept)
Eine Behandlung durch eine entsprechend qualifizierte Osteopathin oder einen Osteopathen
Eine Rechnung über die durchgeführte Behandlung
Die Anzahl der bezuschussten Behandlungen und die Höhe der Erstattung unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen können osteopathische Behandlungen je nach vereinbartem Tarif ganz oder teilweise erstatten.
Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung. Ob die Kosten übernommen werden, richtet sich nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen.
Unser Tipp
Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung sind die Behandlungskosten zunächst von Ihnen selbst zu tragen.
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