Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für Osteopathie?

 

Viele gesetzliche und private Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von Ihrer Versicherung und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Osteopathie gehört nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Krankenkassen bezuschussen die Behandlung jedoch als freiwillige Zusatzleistung.

Je nach Krankenkasse gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Häufig werden benötigt:

  • Eine ärztliche Empfehlung oder Bescheinigung (Privatrezept)

  • Eine Behandlung durch eine entsprechend qualifizierte Osteopathin oder einen Osteopathen

  • Eine Rechnung über die durchgeführte Behandlung

Die Anzahl der bezuschussten Behandlungen und die Höhe der Erstattung unterscheiden sich je nach Krankenkasse.

 

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen

Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen können osteopathische Behandlungen je nach vereinbartem Tarif ganz oder teilweise erstatten.

Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung. Ob die Kosten übernommen werden, richtet sich nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen.

 

 

Unser Tipp

  • Bitte informieren Sie sich möglichst vor Ihrem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen und die Höhe einer möglichen Kostenübernahme.
  • bringen Sie ggf. die ärztliche Verordnung (Privatrezept) mit zu Ihrem ersten Termin.
  • Frau Nicola Grabert ist stattlich anerkannte Osteopathin (BAO) und Heilpraktikerin. Die osteopathischen Behandlungen werden über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

 

 

Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung sind die Behandlungskosten zunächst von Ihnen selbst zu tragen.

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